WICHTIG für alle Erziehungsberechtigten, deren Kind im Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommt
Umsetzung des GaFöG – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Der Bund hat ein neues Gesetz beschlossen. Es heißt Gesetz zur ganztägigen Bildung und Betreuung für Grundschulkinder (GaFöG). Dieses Gesetz gibt Eltern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ab dem kommenden Schuljahr gilt dieses Recht für alle Kinder der ersten Klassen.
Sie müssen dennoch ihr Kind hier beim Förderverein anmelden. Bitte achten Sie darauf, das richtige Aufnahmeformular auszuwählen.
SCHULPOLITIK
ELTERNVERTRETUNG
Ihre Beteiligung ist uns wichtig. Wir bieten Ihnen Spielraum für Beteiligung. Dazu gehört die Teilnahme an Veranstaltungen. Sie tragen zum Erfolg Ihres Kindes bei.
HÖCHSTE STANDARDS
Wir achten auf die Weiterbildung unseres Teams. Alle Mitarbeiter haben einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert. Wir streben an, dass alle Mitarbeiter einen zertifizierten Lehrgang zur "Qualifizierung in der Schulkindbetreuung" besuchen.
